Behandlungskosten

Der finanzielle Ausgleich für meine Homöopathietätigkeit richtet sich nach dem Zeitaufwand und beläuft sich auf
90,-€ pro Stunde.

Beim ersten Besuch erhebe ich eine ausführliche Anamnese, sodass die Dauer etwa 50-70 Minuten beträgt. Für die Folgetermine sind in der Regel 30 Minuten ausreichend.

Die Kosten für die Behandlung werden von den gesetzlichen Krankenversicherungen nicht übernommen. Private oder Zusatzkrankenversicherungen übernehmen zumeist Heilpraktikerkosten. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). Über den genauen Erstattungsumfang sollten Sie sich aber bei Ihrer Krankenkasse erkundigen.